Hinweise zum Seminarangebot
Die Seminare dienen der Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch. Sie sollen einen Beitrag leisten für eine kooperative Zusammenarbeit derjenigen, die im Themenfeld Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz bei der Arbeit tätig sind.
Die Unfallversicherungsträger haben nach dem siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in ihren Mitgliedsunternehmen betraut sind. Die Teilnahme dieses Personenkreises an den Seminaren unterstützt den Träger des Brandschutzes bei der Erfüllung seiner Grundpflichten für die Wahrung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Kameraden bei ihrer Tätigkeit (§2 UVV „Grundsätze der Prävention“). Die Teilnahme an den Seminaren ist kostenlos, Reisekosten werden erstattet (§ 23 Abs. 3 SGB VII).
Die Unfallkasse Brandenburg hat gemäß § 23 SGB VII den Auftrag, für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind.
Die Unfallkasse Brandenburg hat dabei die unmittelbaren Kosten ihrer Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten zu tragen. Bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ersthelfer, die von Dritten durchgeführt werden, trägt die Unfallkasse Brandenburg nur die Lehrgangsgebühren.
Laut § 23 (3) SGB VII besteht für die Arbeitszeit, die wegen der Teilnahme an einem Lehrgang der Unfallkasse Brandenburg ausgefallen ist, gegen den Unternehmer ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Insbesondere bei der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beteiligt die Unfallkasse Brandenburg die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde.