Überfallprävention in Kreditinstituten (ÜKRED-000)

Veranstaltungskategorie

02 - Betriebsartenspezifische Seminare

Zielgruppen

  • Führungskräfte
  • Unternehmerinnen und Unternehmer
  • Verantwortliche von Sparkassen

Ziel

Die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ ist am 01.04.2021 in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen DGUV Vorschriften 25 und 26 „Kassen“. Sie gilt für alle Branchen, die mit Bargeld umgehen und damit ein Überfallrisiko haben. Überfälle zählen in Sparkassen zu den besonderen Gefährdungen. Auf Grundlage der neuen Vorschrift werden den Teilnehmern Möglichkeiten zur sicheren Gestaltung und zum sicheren Betrieb von Sparkassen veranschaulicht. Das Seminar wird hilfreiche Informationen zur Organisation des Arbeitsschutzes, zum Verhalten und zu Maßnahmen während und nach dem Übergriff geben.

Inhalt

  • Geltungsbereich der UVV „Überfallprävention“
  • Begriffsbestimmungen, neue und alte Rechtsgrundlagen
  • DGUV Regel 115-003 „Überfallprävention in Kreditinstituten“
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitskonzepte
  • Maßnahmen zur Überfallprävention
  • Austausch und Diskussion



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