02 - Betriebsartenspezifische Seminare
- Führungskräfte
- Unternehmerinnen und Unternehmer
- Verantwortliche von öffentlichen Verwaltungen
Die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ ist am 01.04.2021 in Kraft getreten und gilt für alle Branchen, die mit Bargeld umgehen und damit ein Überfallrisiko haben. Überfälle zählen in kommunalen Kassen und Zahlstellen zu den besonderen Gefährdungen. Auf Grundlage der neuen Vorschrift werden den Teilnehmern Möglichkeiten zur sicheren Gestaltung und zum sicheren Betrieb von kommunalen Kassen und Zahlstellen veranschaulicht. Das Seminar wird hilfreiche Informationen zur Organisation des Arbeitsschutzes, zum Verhalten und zu Maßnahmen während und nach dem Übergriff geben.
- Geltungsbereich der UVV „Überfallprävention“
- Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen
- DGUV Regel 115-005 „Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand“
- Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheitskonzepte
- Maßnahmen zur Überfallprävention
- Austausch und Diskussion