Seminar zum Nachweis der Kenntnisse über die Aufgaben der Feuerwehr und die besonderen Anforderungen an das Tragen von
Atemschutzgeräten im Feuerwehrdienst nach DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ (FWARZT-710)

Veranstaltungskategorie

02 - Betriebsartenspezifische Seminare

Zielgruppen

Ärztinnen und Ärzte, die Eignungsuntersuchungen bei Atemschutzgerätetragenden der FFW durchführen

Ziel

Infolge des Inkrafttretens der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ wurde der Bereich der Eignungsfeststellung und arbeitsmedizinischen Vorsorge für die Träger von Atemschutzgeräten neu geregelt. Abweichend von § 2 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ kann bei ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen arbeitsmedizinische Vorsorge wegen des Tragens von Atemschutzgeräten gemeinsam mit Eignungs-untersuchungen im Sinne des § 6 Absatz 3 DGUV Vorschrift 49 durch vom Unternehmer oder von der Unternehmerin damit beauftragte geeignete Ärzte bzw. Ärztinnen (§ 6 Absatz 5) durchgeführt werden. Eine geeignete Ärztin bzw. ein geeigneter Arzt muss mit den Aufgaben der Feuerwehr vertraut sein und die besonderen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeiten kennen. Mittels des Seminars können sie diese Kenntnisse nachweisen.

Inhalt

  • Gesetzliche Grundlagen (Eignungsuntersuchung/arbeitsmedizinische Vorsorge)
  • Anforderungen bei der Tätigkeit mit Atemschutzgeräten (Belastung des Feuerwehrangehörigen)
  • Praxisnahe Vermittlung feuerwehrtypischer Tätigkeiten (Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage)
  • Medizinischer Fachvortrag und Erfahrungsaustausch

Hinweise

Referent: Oliver Fahron, Amtsarzt / Amtsleiter Gesundheitsamt Ärztliche Leitung Rettungsdienst mit Aufgabenbereich besondere Lagen / KatHD Frankfurt (Oder) Für die Veranstaltung werden 4 Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer Brandenburg beantragt.



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