Atemschutzgeräten im Feuerwehrdienst nach DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ (FWARZT-710)
02 - Betriebsartenspezifische Seminare
Ärztinnen und Ärzte, die Eignungsuntersuchungen bei Atemschutzgerätetragenden der FFW durchführen
Infolge des Inkrafttretens der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ wurde der Bereich der Eignungsfeststellung und arbeitsmedizinischen Vorsorge für die Träger von Atemschutzgeräten neu geregelt. Abweichend von § 2 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ kann bei ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen arbeitsmedizinische Vorsorge wegen des Tragens von Atemschutzgeräten gemeinsam mit Eignungs-untersuchungen im Sinne des § 6 Absatz 3 DGUV Vorschrift 49 durch vom Unternehmer oder von der Unternehmerin damit beauftragte geeignete Ärzte bzw. Ärztinnen (§ 6 Absatz 5) durchgeführt werden.
Eine geeignete Ärztin bzw. ein geeigneter Arzt muss mit den Aufgaben der Feuerwehr vertraut sein und die besonderen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeiten kennen. Mittels des Seminars können sie diese Kenntnisse nachweisen.
- Gesetzliche Grundlagen (Eignungsuntersuchung/arbeitsmedizinische Vorsorge)
- Anforderungen bei der Tätigkeit mit Atemschutzgeräten (Belastung des Feuerwehrangehörigen)
- Praxisnahe Vermittlung feuerwehrtypischer Tätigkeiten (Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage)
- Medizinischer Fachvortrag und Erfahrungsaustausch
Referent: Oliver Fahron, Amtsarzt / Amtsleiter Gesundheitsamt
Ärztliche Leitung Rettungsdienst mit Aufgabenbereich besondere Lagen / KatHD
Frankfurt (Oder)
Für die Veranstaltung werden 4 Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer Brandenburg beantragt.